KLEIN & PARTNER MBB STEUERBERATER
Rosa-Luxemburg-Str. 3
28876 Oyten
Tel 04207/6990-0
mail@steuerberater-klein.de
Telefonzeiten
Montag bis Freitag:
09:00 – 15:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Fragebögen
Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs
Fragebogen Krankheit Mutterschaft
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Kapitalgesellschaft)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Personengesellschaft)
Abgekürzter Zahlungsweg und angenommene Zinsvorteile – Steuerliche Beurteilung
Steuerlich kommt es nicht immer nur darauf an, wer tatsächlich überweist. In der Praxis zahlt häufig eine andere Person direkt an den Gläubiger. Man spricht dann von einem abgekürzten Zahlungsweg. Gemeint ist, dass das Geld nicht erst an den eigentlichen Schuldner weitergeleitet wird, sondern direkt dorthin fließt, wo die Verpflichtung zu erfüllen ist. Ein solcher […]
Ungeklärte Einzahlungen auf ein betriebliches Konto als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
Im Streitfall betrieb der Kläger, ein gelernter Maschinenbauer, in seinem Wohnhaus eine Werkstatt zur Reparatur von Maschinen. Er erzielte hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nach einer Außenprüfung für den Betrieb des Klägers setzte das beklagte Finanzamt Bareinzahlungen und weitere Zahlungseingänge auf seinen Geschäftskonten für mehrere Jahre teilweise als Betriebseinnahmen und Umsätze des Klägers an. Der Kläger […]
Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vergleichspreise der Gutachterausschüsse sind maßgeblich
Der Bundesfinanzhof entschied, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien maßgebend und daher von der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränke sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche zutage treten, müsse das Finanzgericht den Sachverhalt von Amts wegen weiter […]
Umsatzsteuer bei Vermietungen über die Plattform Airbnb
Wer seine private Wohnung, sein Ferienhaus oder seine Ferienwohnung an Gäste vermietet und dafür Zahlungen erhält, kann bereits Unternehmer sein. Das gilt selbst dann, wenn keine Gewerbeanmeldung, Anzeige beim Finanzamt oder ähnliches erfolgte. Auch bei bereits bestehenden Unternehmen wird häufig übersehen, dass so eine „private“ Vermietung Teil des Unternehmens ist. Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung kann […]