KLEIN & PARTNER MBB STEUERBERATER
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Fragebögen
Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs
Fragebogen Krankheit Mutterschaft
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Kapitalgesellschaft)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Personengesellschaft)
Finanzamt muss Inhalte anonymer Anzeigen nicht offenlegen
Der Bundesfinanzhof entschied, dass ein Steuerpflichtiger im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangenen Anzeige hat, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft (Az. IX R 25/24). Im Streitfall nahm das beklagte Finanzamt eine anonyme Anzeige zum Anlass, um bei der Klägerin, die einen Gastronomiebetrieb führte, eine sog. Kassen-Nachschau durchzuführen. Ein steuerstrafrechtliches Fehlverhalten wurde […]
Außenprüfung: E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
Der Bundesfinanzhof entschied, dass E-Mails mit Steuerbezug den Außenprüfern des Finanzamts als „Handels- und Geschäftsbriefe“ vorgelegt werden müssen, nicht jedoch ein extra zu erstellendes Gesamtjournal der Korrespondenz. Handels- und Geschäftsbriefe im Sinne von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 AO können auch E-Mails sein. (Digitale) Unterlagen über Konzernverrechnungspreise unterfallen dem Anwendungsbereich des […]
Schätzung bei ordnungswidriger Kassenführung – Amtliche Richtsatzsammlung des BMF auf dem Prüfstand
Weil eine Diskothek kein Restaurant ist, kann bei der Schätzung der Getränkeumsätze einer Diskothek nicht auf die Rohgewinnaufschlagsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für Gastronomiebetriebe zurückgegriffen werden. Das entschied der Bundesfinanzhof in Bezug auf eine Diskothek, bei der die Kassen für die Getränkeumsätze nicht ordnungsgemäß geführt worden waren. Zudem äußerte der Bundesfinanzhof […]
Änderung der Kassensicherungsverordnung
Das Bundesministerium der Finanzen hält eine zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung für nötig. Im Nachgang zur Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung hätten sich Klarstellungsbedarf sowie weiterer redaktioneller Änderungsbedarf ergeben.