Steuerberatung

Schenkungen und Erbschaften

Die Steuergesetzgebung ist im ständigen Wandel und gerade die Erbschaftssteuer steht im Fokus fiskalischer Überlegungen. Wer möglichst steuerfrei vererben und Freibeträge ausschöpfen möchte, muss zu Lebzeiten planen. Auch aus anderen, privaten Gründen kann es sinnvoll sein, die Erbfolge zu Lebzeiten vorwegzunehmen und sich beispielsweise über das Nießbrauchrecht weiterhin Erträge zum Lebensunterhalt zu sichern.

Leistungen:

  • Regelung der vorweggenommenen Erbfolge bei Privatvermögen
  • Übertragung von Privatvermögen, insbesondere Immobilienvermögen und Testaments- und Güterstand-Regelung für Übergeber und Übernehmer.