Steuererklärungen

Die Pflichten eines Unternehmens gegenüber den Finanzbehörden erschöpfen sich leider nicht in dem Erstellen eines Jahresabschlusses als Steuerbemessungsgrundlage.
Wir übernehmen für Unternehmen und Betriebe die betrieblichen Steuererklärungen sowie die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen.

Darüber hinaus erstellen wir für Sie Anmeldungen, Bescheinigungen und Anträge und übermitteln die Daten an das zuständige Finanzamt.

  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gesonderte u. einheitliche Feststellung
  • Kapitalertragsteueranmeldung
 und Erstellung der Steuerbescheinigungen für die Gesellschafter
  • Anmeldung über den Steuerabzug von Bauleistungen
  • Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung von der Bauabzugssteuer (§ 48b EStG)
  • Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Antrag auf Erstattung ausländischer Vorsteuer