KLEIN & PARTNER MBB STEUERBERATER
Rosa-Luxemburg-Str. 3
28876 Oyten
Tel 04207/6990-0
Fax: 04207/9944993
mail@steuerberater-klein.de
Telefonzeiten
Montag bis Freitag:
09:00 – 15:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Fragebögen
Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs
Fragebogen Krankheit Mutterschaft
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Kapitalgesellschaft)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Personengesellschaft)
Autohaus in Planungsphase: Kein Vorsteuerabzug für Erwerb eines Supersportwagens als Ausstellungsstück
Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener sog. Supersportwagen (Porsche) kann eine Eingangsleistung sein, wenn die Verwendungsabsicht hinreichend belegt ist. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 5 K 148/23). Der Erwerb eines solchen „Supersportwagens“ kann sich gleichwohl als gänzlich unangemessen erweisen, wenn die Erzielung von Umsätzen mit dem geplanten […]
Bei Lieferung von Mieterstrom zum Vorsteuerabzug berechtigt
Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung. Diese berechtigt zum Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen, da kraft Gesetzes für den Mieter […]
Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH ohne angemessenen Wertausgleich als freigebige Zuwendung
Wenn Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart haben, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesellschafter, der die Leistungen erbracht hat, eine freigebige Zuwendung zugunsten der Mitgesellschafter darstellen. So […]
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer: Einbeziehung der auf verkauftem Waldgrundstück aufstehenden Bäume
Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte zu entscheiden, ob bei der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der Wert der auf dem Grundstück aufstehenden Bäume mit einzubeziehen ist (Az. 1 K 180/23). Wann ein „Grundstück” im Sinne des Grunderwerbsteuerrechts anzunehmen ist, richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ob Gehölze zum Grundstück zählen, hängt letztlich davon ab, zu […]