KLEIN & PARTNER MBB STEUERBERATER
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Fragebögen
Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs
Fragebogen Krankheit Mutterschaft
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Kapitalgesellschaft)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Personengesellschaft)
Gewinnerzielungsabsicht bei Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Haus
Der Beurteilung, ob eine PV-Anlage mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, ist ein Prognosezeitraum von 20 Jahren zugrunde zu legen. Wenn die erzeugte Strommenge vom Kleinanlagenbetreiber nicht nachgewiesen wird, kann sie aus Vereinfachungsgründen unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Volllaststundenzahl von 1.000 kWh/kWp geschätzt werden. Hinsichtlich des selbst verbrauchten Stroms kommt es zu einer mit dem Teilwert als Betriebseinnahme […]
Gewinn aus der Veräußerung zuvor im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms erworbener Aktien als Arbeitslohn
Ein Überschuss aus der Veräußerung zuvor im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms erworbener Aktien kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls durch das Dienstverhältnis – und nicht etwa durch eine davon unabhängige und eigenständige Sonderrechtsbeziehung – veranlasst und damit eine Zuwendung des Arbeitgebers sein. Das ist laut Finanzgericht Köln dann der Fall, wenn die Aktien verbilligt erworben […]
Verlagerung der Steuerschuldnerschaft – Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger voraussetzt, dass dem Leistungsempfänger eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde und er diese dem Leistenden mitgeteilt hat oder ob der Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers auch auf andere Weise als durch dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erbracht werden kann. Fraglich war hier, welche Anforderungen ein im […]
Zugang einer Kündigung: Einwurf-Einschreiben nur mit Auslieferungsbeleg
Den Zugang einer Kündigung gerichtsfest zu beweisen, erfordert laut Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg den Auslieferungsbeleg der Post. Einlieferungsbeleg und Sendestatus allein reichen nicht.