Bürgerliche Kleidung einer Influencerin – Keine Betriebsausgaben
Das Finanzgericht Köln entschied, dass Aufwendungen für bürgerliche Kleidung nicht als Erwerbsaufwendungen abziehbar sind. Dies gilt auch für die bürgerliche Kleidung einer Influencerin, und zwar unabhängig davon, ob deren Erwerb und Nutzung aus einer beruflichen/betrieblichen (Mit-)Veranlassung erfolgt ist (Az. 12 K 1016/19). Reisekosten einer Influencerin, die sowohl beruflich/betrieblich als auch privat veranlasst sind, sind anhand […]