Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Das Bundesministerium der Finanzen hat das geltende Schreiben zu den allgemeinen Grundsätzen für die steuerliche Behandlung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung (§ 33a Absatz 1 EStG) in einem aktuellen Schreiben überarbeitet (Az. IV C 3 – S 2285/00031/001/025). Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde § 33a Absatz 1 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2025 um einen Satz […]
