Bundesfinanzhof bestätigt Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern
Im Streitfall erzielte der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Kläger im Streitjahr 2022 ganzjährig Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Von seinem Arbeitgeber erhielt er die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt, die in der Lohnsteuerbescheinigung als Bestandteil des Bruttoarbeitslohns ausgewiesen wurde. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigte das beklagte Finanzamt die Energiepreispauschale als steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die hiergegen nach erfolglosem […]
