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Im Eigentum der Gesellschafter einer GbR stehende und von ihnen selbst vermietete Ferienwohnungen kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen

Wenn mehrere Personen den Tatbestand der Einkünfteerzielung in einer Gesellschaft erfüllen, ist auch dann für jede Gesellschaft ein selbstständiger Gewinnfeststellungsbescheid zu erlassen, wenn zwischen denselben Personen noch weitere Gesellschaften bestehen. So das Finanzgericht Schleswig-Holstein.

Im Streitfall gehören die im Eigentum der Gesellschafter stehenden und von ihnen selbst vermieteten Ferienwohnungen nicht zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR). Die aus der Vermietung der Ferienwohnungen erzielten Einkünfte sind ebenso wie die aus der Veräußerung der Objekte erzielten Einkünfte nicht

0 0 admin admin2023-10-02 07:55:382023-10-02 08:23:32Im Eigentum der Gesellschafter einer GbR stehende und von ihnen selbst vermietete Ferienwohnungen kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen

Steuerschuld unter Einbezug von Aktienverlusten übersteigt jährliches Existenzminimum – Einkommensteuern sind zu erlassen

Die Erhebung von Einkommensteuern kann sachlich unbillig sein, wenn die festgesetzte Steuer bei Einbezug tatsächlich abgeflossener, aber aufgrund von Ausgleichsbeschränkungen steuerlich nicht zu berücksichtigender Aktienverluste das jährlich steuerfrei zu belassende Existenzminimum übersteigt. So entschied das Finanzgericht Köln.

Die Klägerin erlitt Verluste aus Stillhaltergeschäften. Wegen der Verlustausgleichsbeschränkung nach dem Einkommensteuergesetz in der Fassung des Streitjahrs erfolgte in Höhe von rund 390.000 Euro keine Verrechnung mit den positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten. Dies führte zu einem entsprechend höheren Gesamtbetrag der Einkünfte. Unter Berücksichtigung des für 2002 geltenden Grundfreibetrags von 7.235 Euro begehrte die Klägerin eine Minderung ihrer Gesamtsteuerbelastung.

Das Gericht gab der Klägerin Recht. Nach dem sog. subjektiven Nettoprinzip müsse der Staat einem Steuerpflichtigen von seinem Erworbenen so viel steuerfrei belassen, wie zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts erforderlich sei (Existenzminimum). Der existenznotwendige Bedarf bilde von Verfassungs wegen die Untergrenze für den Zugriff durch die Einkommensteuer. Hinsichtlich der Freistellung des Existenzminimums sei keine Gesamtbetrachtung über mehrere Jahre vorzunehmen. Der für den Lebensunterhalt tatsächlich und unabweisbar benötigte Geldbetrag sei vielmehr in jedem Veranlagungsjahr von der Besteuerung auszunehmen.

0 0 admin admin2023-10-02 07:53:532023-10-02 08:23:47Steuerschuld unter Einbezug von Aktienverlusten übersteigt jährliches Existenzminimum – Einkommensteuern sind zu erlassen

Vorsteuervergütung bei fehlender Eintragung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer in den Antrag möglich

Die fehlende Eintragung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer bzw. Steuernummer der leistenden Unternehmer in die Anlage zum Antrag auf Vorsteuervergütung steht der Vergütungsfähigkeit laut Finanzgericht Köln hier nicht entgegen.

Der Beklagte verfügte im Streitfall mit den eingereichten Rechnungen über sämtliche Angaben, die ihn in die Lage versetzten, die Ordnungsmäßigkeit des geltend gemachten Vorsteuervergütungsanspruchs zu prüfen. Vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer stehen die vom Beklagten gerügten formellen Mängel unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dem Vorsteuervergütungsanspruch der Steuerpflichtigen hier nicht entgegen.

0 0 admin admin2023-10-02 07:51:462023-10-02 08:24:03Vorsteuervergütung bei fehlender Eintragung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer in den Antrag möglich

Vergleichswertverfahren bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Für die Ermittlung der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Grundbesitzwerte nutzen die Finanzämter vorrangig das „Vergleichswertverfahren“. Bei diesem Verfahren werden Vergleichspreise bzw. Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse zugrunde gelegt.

Beim Bundesfinanzhof ist ein Revisionsverfahren anhängig. Die Richter wollen zu der Frage Stellung nehmen, ob die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach dem Bewertungsgesetz für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind.

Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs über diese Frage ist aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse.

Hinweis: Betroffene Steuerpflichtige können gegen Feststellungsbescheide, bei denen Grundbesitzwerte mittels Vergleichspreisen bzw. Vergleichsfaktoren festgestellt worden sind, unter Bezug auf das anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof Einspruch einlegen.

0 0 admin admin2023-10-02 07:49:372023-10-02 08:24:13Vergleichswertverfahren bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Internationaler Finanzabgleich ab 30.09.2023

Am 30.09.2023 beginnt der Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden zwischen 119 Staaten. Über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhält das örtlich zuständige Finanzamt dann im Wege des automatisierten Datenaustauschs Kontendaten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus Drittstaaten, die der Vereinbarung über den Datenaustausch beigetreten sind. Die Liste der Länder ist im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23.02.2023 (Az. IV B 6 – S-1315 / 19 / 10030 :051) enthalten.

Wenn die Pflicht besteht, die aus den Finanzkonten resultierenden Einkünfte, insbesondere Einkünfte aus Kapitalvermögen, anzugeben, dies aber unterblieben ist, kann daraus ggf. eine leichtfertige Steuerverkürzung oder eine Steuerhinterziehung resultieren. Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige läuft jedoch ins Leere, wenn die Steuerstraftat entdeckt war. Davon ist wohl nach einer Meldung der ausländischen Finanzbehörde an das BZSt auszugehen.

Umgekehrt erhalten auch ausländische Finanzbehörden über das BZSt Informationen über Finanzkonten in Deutschland. Da das Welteinkommensprinzip oder die strafbefreiende Selbstanzeige auch in anderen Jurisdiktionen nicht unbekannt ist, sollten im Ausland Steuerpflichtige ihre Erklärungen im Ausland überprüfen (lassen).

Die Motive für ein Finanzkonto im Ausland können unterschiedlich sein. So sind aus der Vor-BREXIT-Zeit Fälle von ehemaligen Studierenden bekannt, die ein Konto im Vereinigten Königreich einrichteten. Britische Banken vergaben seinerzeit großzügig Studienkredite, wenn ein Bankkonto im Vereinigten Königreich bestand. Durch eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben der Bankenaufsicht dürften diese Konten inzwischen nahezu vollständig aufgelöst sein. Zinseinkünfte können jedoch möglicherweise nicht angegeben worden sein. Hier sollte eine Nachdeklaration geprüft werden.

Ebenfalls nicht ungewöhnlich sind Konten im Zusammenhang mit ausländischen Immobilien.

0 0 admin admin2023-10-02 07:47:582023-10-02 08:24:24Internationaler Finanzabgleich ab 30.09.2023

Unwetter im August 2023 in Bayern: Hilfen für betroffene Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen

Wie die Bayerische Staatsregierung mitteilt, können Privatpersonen und Unternehmen steuerliche Erleichterungen erhalten, zudem wurde die Einleitung einer staatlichen Finanzhilfeaktion beschlossen. Demnach können insbesondere Privathaushalte, denen durch das Unwetter im August 2023 in Bayern eine existenzielle Notlage droht, im Einzelfall finanzielle Hilfen gewährt werden. Betroffene Kommunen können im Wege des kommunalen Finanzausgleichs Unterstützung erhalten.

Im Rahmen der steuerlichen Erleichterungen können für Privatpersonen sowie Unternehmen im Einzelfall nach den maßgeblichen Vorschriften unter anderem

  • Steuern gestundet,
  • Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und
  • Steuervorauszahlungen gemindert werden.
  • Auch Sonderabschreibungen sind möglich.

Ansprechpartner für die Betroffenen ist das jeweils zuständige Finanzamt.

0 0 admin admin2023-10-02 07:45:262023-10-02 08:24:38Unwetter im August 2023 in Bayern: Hilfen für betroffene Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen

An Vermittler in Hongkong gezahlte Provision – Betriebsausgabenabzug möglich

Das Finanzgericht Münster hatte zu entscheiden, ob der Betriebsausgabenabzug für eine von der Klägerin im Streitjahr 2016 geltend gemachte Vermittlungsprovision nach dem Außensteuergesetz oder gemäß der Abgabenordnung zu versagen ist.

Die Empfängerbezeichnung (hier: durch Angabe einer in Hongkong ansässigen Gesellschaft und dessen alleinigen Gesellschafters; Vorlage eines Annual Return; Empfangsbestätigung des bar gezahlten Betrags; Auslandsüberweisungen an die Gesellschaft) ist auch dann ordnungsgemäß i. S. der Abgabenordnung, wenn sichergestellt ist, dass der wirkliche Empfänger einer Zahlung (hier: im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufs zweier Maschinen in China unter Mitwirkung eines in Hongkong ansässigen Vermittlers) im Inland mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht steuerpflichtig ist.

Für die Anwendung der Abgabenordnung ist es unerheblich, ob die Berechnungsparameter für eine Provision schlüssig erklärt und für das Finanzamt im Einzelnen nachvollziehbar sind. Eine Ertragsteuerbelastung von 16,5 % ist keine nur unwesentliche Besteuerung i. S. des Außensteuergesetzes. Das Finanzamt hat im Streitfall zu Unrecht den Abzug einer Betriebsausgabe verweigert. Als unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft hat die Klägerin gemäß dem Körperschaftsteuergesetz keine außerbetriebliche Sphäre.

0 0 admin admin2023-10-02 07:43:252023-10-02 08:24:48An Vermittler in Hongkong gezahlte Provision – Betriebsausgabenabzug möglich

Aufteilung der Anschaffungskosten im Fall von Bondstripping bei im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen

Der Erwerber einer deutschen Bundesanleihe erteilte noch am Tag des Kaufs der depotführenden Bank den Auftrag, die Zinsscheine vom Anleihemantel zu trennen (sog. Bondstripping). Einige Tage später verkaufte er die Zinsscheine und erzielte einen Gewinn. Noch einige Tage später verkaufte er das Stammrecht an die GmbH, deren Anteile er zu 50 % hielt. In der Einkommensteuererklärung erklärte er den Erlös aus dem Verkauf der Zinsscheine als inländischen Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalanlagen. Aus dem Verkauf des Anleihemantels erklärte er einen Veräußerungsverlust. Dabei zog er vom Veräußerungspreis die gesamten Anschaffungskosten der Bundesanleihe ab. Das beklagte Finanzamt teilte die Anschaffungskosten auf den Anleihemantel (Stammrecht) und die Zinsscheine auf.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab dem Finanzamt Recht. Sowohl die isolierte Veräußerung der Zinsscheine als auch die Veräußerung des Anleihemantels hätten zu Einkünften aus Kapitalvermögen geführt. Da der für Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich geltende Abgeltungsteuersatz von 25 % nicht gilt, wenn Kapitalerträge von einer Kapitalgesellschaft an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist, unterliegt nur der Gewinn aus der Veräußerung der Zinsscheine dem Abgeltungsteuersatz, nicht aber der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung des Anleihemantels an die GmbH. Dieser unterliegt dem allgemeinen Steuertarif, da der Kläger im Streitjahr 50 % der Anteile der GmbH gehalten hat.

0 0 admin admin2023-09-07 10:34:542023-09-07 10:34:54Aufteilung der Anschaffungskosten im Fall von Bondstripping bei im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen

Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltnahe Dienstleistungen durch Mieter

Die Kläger wohnten in einer angemieteten Eigentumswohnung. Der Vermieter stellte ihnen mit der Nebenkostenabrechnung Aufwendungen für Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege und für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in Rechnung. Hierfür begehrten sie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Finanzamt und Finanzgericht lehnten dies ab.

Der Bundesfinanzhof gab hingegen den Steuerpflichtigen Recht. Der Steuerermäßigung steht nicht entgegen, dass Mieter die Verträge mit den jeweiligen Leistungserbringern, z. B. dem Reinigungsunternehmen und dem Handwerksbetrieb, regelmäßig nicht selbst abschließen. Für die Gewährung der Steuerermäßigung ist ausreichend, dass die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen dem Mieter zugutegekommen sind. Soweit das Gesetz zudem verlangt, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist, genügt als Nachweis auch eine Wohnnebenkostenabrechnung oder eine Bescheinigung, die dem von der Finanzverwaltung anerkannten Muster entspricht. Aus beiden muss sich allerdings Art, Inhalt und Zeitpunkt der Leistung sowie Leistungserbringer und Leistungsempfänger nebst geschuldetem Entgelt einschließlich des Hinweises der unbaren Zahlung ergeben. Nur bei sich aufdrängenden Zweifeln an der Richtigkeit dieser Unterlagen bleibt es dem Finanzamt oder im Klageverfahren dem Finanzgericht unbenommen, die Vorlage der Rechnungen im Original oder in Kopie vom Steuerpflichtigen zu verlangen. In diesem Fall muss sich der Mieter die Rechnungen vom Vermieter beschaffen.

Hinweis
Diese Rechtsprechung gilt entsprechend für Aufwendungen der Wohnungseigentümer, wenn die Beauftragung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft – regelmäßig vertreten durch deren Verwalter – erfolgt ist.

0 0 admin admin2023-09-07 10:34:302023-09-07 10:34:30Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltnahe Dienstleistungen durch Mieter

In Deutschland ansässiger und bei Schweizer Arbeitgeber angestellter Binnenschiffer – Besteuerung des Arbeitslohns

Wenn ein nur in Deutschland ansässiger Binnenschiffer auf dem Rhein bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt ist, steht laut Finanzgericht Baden-Württemberg Deutschland das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn zu, soweit der Binnenschiffer in Deutschland und anderen Drittstaaten außerhalb der Schweiz tätig war. In Deutschland ist der Arbeitslohn nur für die Arbeitstage steuerfrei zu stellen, an denen der Binnenschiffer seine Tätigkeit tatsächlich in der Schweiz ausgeübt hat. Ein ausschließliches Besteuerungsrecht der Schweiz als Unternehmensstaat kann aus dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der nicht abgeleitet werden.

Der Umstand, dass die Schweizer Steuerverwaltung die Regelung anders auslegt und deshalb den gesamten Arbeitslohn des Klägers in der Schweiz besteuert, ist insoweit unerheblich. Die dadurch ausgelöste Doppelbesteuerung kann nur ggf. im Rahmen eines Verständigungsverfahrens beseitigt werden.

Hinweis
Diese Rechtsprechung ist grundsätzlich auf andere Arbeitnehmer übertragbar.

0 0 admin admin2023-09-07 10:33:592023-09-07 10:33:59In Deutschland ansässiger und bei Schweizer Arbeitgeber angestellter Binnenschiffer – Besteuerung des Arbeitslohns
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