Privates Veräußerungsgeschäft hinsichtlich eines entnommenen Arbeitszimmers?
Die Kläger erwarben im Jahr 2003 eine Eigentumswohnung, von der ein Raum (18,04 %) bis Ende 2006 als betriebliches Arbeitszimmer genutzt wurde, dem Betriebsvermögen zugeordnet war und anschließend erfolgsneutral ins Privatvermögen überführt wurde. Nach der erfolgsneutralen Entnahme ins Privatvermögen wurde die Wohnung zunächst selbst genutzt, später vermietet und 2013 verkauft. Das beklagte Finanzamt war der […]
