Umsatzsteuerbefreiung für die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt
Im Streitfall war der Kläger selbstständiger Arzt in der Allgemeinmedizin. In den Jahren 2012 bis 2016 übernahm der Kläger, der mit der örtlich zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung eine Vereinbarung über die freiwillige Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst abgeschlossen hatte, als Vertreter für andere zum Notfalldienst eingeteilte Ärzte notfallärztliche „Sitz- und Fahrdienste“ in eigener Verantwortung. Gegenüber den vertretenen […]
