KLEIN & PARTNER MBB STEUERBERATER
Rosa-Luxemburg-Str. 3
28876 Oyten
Tel 04207/6990-0
mail@steuerberater-klein.de
Telefonzeiten
Montag bis Freitag:
09:00 – 15:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Fragebögen
Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs
Fragebogen Krankheit Mutterschaft
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Kapitalgesellschaft)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Personengesellschaft)
Bundesfinanzhof zur Ausübung des Vorsteuerabzugs bei verspätetem Rechnungserhalt
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil eine für kleine, mittlere und international agierende Unternehmen wichtige Entscheidung zum Vorsteuerabzug getroffen. Die Richter präzisierten darin die Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmen das Recht auf Vorsteuerabzug auch dann noch im allgemeinen Besteuerungsverfahren geltend machen kann, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt des Rechnungserhalts mit Steuerausweis keine Umsätze im Inland […]
Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen
Die Klägerin betrieb eine Fahrschule und arbeitete daneben als selbstständige Fahrlehrerin für eine anerkannte Weiterbildungseinrichtung. Diese führte von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen durch, nämlich praktischen Fahrunterricht für den Erwerb der Führerscheinklasse B („Pkw-Führerschein“), der Voraussetzung für den Erwerb der Führerscheinklassen C und D ist. Die Klägerin erteilte den Teilnehmenden praktischen Unterricht Klasse B […]
Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug vor dem Übergang des Unternehmers zur Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerregelung präzisiert
Ein Unternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechselt (oder umgekehrt), darf den Vorsteuerabzug für vor dem Wechsel bezogene Leistungen nicht rückwirkend geltend machen. Davon betroffen sind auch Voraus- oder Anzahlungsrechnungen. Dies stellte das Bundesministerium der Finanzen in einem neuen Schreiben vom 10.11.2025 klar und passte den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend an (Az. III C 2 […]
Neue Regeln zur E-Rechnungspflicht
Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben) vom 15.10.2025 (Az. III C 2 – S-7287-a/00019/007/243) stellt Änderungen und Ergänzungen zum BMFSchreiben vom 15.10. 2024 zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung für B2BUmsätze zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025 dar. Diese Anpassungen präzisieren und erweitern die Anforderungen an die E-Rechnung und behandeln insbesondere die technischen Vorgaben sowie die Folgen […]