Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde am 29.10.2024 verkündet und gilt größtenteils ab dem 01.01.2025. Hier einige wichtige Änderungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird einheitlich für das Handels- und das Steuerrecht von zehn auf acht Jahre verkürzt. Zu den Buchungsunterlagen zählen neben Rechnungen und deren Kopien auch Lieferscheine, Lohn- und Gehaltslisten, […]