Pflegeversicherung: Höhere Beitragssätze ab 01.01.2025
Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung wurde zum 01.01.2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben und damit auf 3,6 % festgesetzt. Eine entsprechende Verordnung (Verordnung der Bundesregierung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025) hat der Bundesrat am 20.12.2024 beschlossen.
Die einzelnen Beitragssätze:
Mitglieder ohne Kinder:
- Arbeitnehmer-Anteil 2,40 %, Arbeitgeber-Anteil 1,80 %, Gesamtbetrag 4,20 %
Mitglieder mit 1 Kind:
- Arbeitnehmer-Anteil 1,80 %, Arbeitgeber-Anteil 1,80 %, Gesamtbetrag 3,60 %
Mitglieder mit 2 Kindern:
- Arbeitnehmer-Anteil 1,55 %, Arbeitgeber-Anteil 1,80 %, Gesamtbetrag 3,35 %
Mitglieder mit 3 Kindern:
- Arbeitnehmer-Anteil 1,30 %, Arbeitgeber-Anteil 1,80 %, Gesamtbetrag 3,10 %
Mitglieder mit 4 Kindern:
- Arbeitnehmer-Anteil 1,05 %, Arbeitgeber-Anteil 1,80 %, Gesamtbetrag 2,85 %
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern:
- Arbeitnehmer-Anteil 0,80 %, Arbeitgeber-Anteil 1,80 %, Gesamtbetrag 2,60 %
Eine ursprünglich für den Herbst angekündigte Pflegereform kann durch den Bruch der Ampelkoalition nicht mehr umgesetzt werden. Jedoch muss diese bis spätestens Ende 2025 erfolgen