Finanzämter wollen Unternehmensgründern schneller eine Steuernummer erteilen

Wer ein Unternehmen gründet, benötigt eine Steuernummer unter anderem für die Rechnungsstellung, die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie verschiedene steuerliche Meldungen. Künftig soll die Vergabe der Steuernummer in Thüringen bei Unternehmensgründungen innerhalb von 15 Arbeitstagen erfolgen, sofern die erforderlichen Unterlagen (ausgefüllter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) vollständig vorliegen.

Die Thüringer Steuerverwaltung und der Steuerberaterverband Thüringen haben sich auf das Ziel verständigt, Existenzgründern schneller den Start in die Selbstständigkeit zu ermöglichen. Maßgeblich ist der vollständig ausgefüllte Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einschließlich aller angeforderten Unterlagen. Nach Angaben des Thüringer Finanzministeriums konnte die Vergabe einer Steuernummer bislang mitunter mehrere Wochen dauern. Die neue Zielvorgabe folgt dem Vorhaben von Bund und Ländern, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Auch das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ sieht vor, Steuernummern bundesweit innerhalb von maximal vier Wochen zu erteilen.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann elektronisch über das ELSTER-Portal an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sobald die Steuernummer vergeben wurde, kann die zunächst eingeschränkte ELSTER-Registrierung in ein vollwertiges Benutzerkonto umgewandelt werden, das die Nutzung weiterer steuerlicher Online- Dienste ermöglicht.