Einheitlicher Zahlungsempfänger in Thüringen und Bayern ab Oktober 2025 verbindlich
Das Thüringer Finanzministerium und das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) machen darauf aufmerksam, dass künftig für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in Thüringen und Bayern der einheitliche Empfängername „Freistaat Thüringen“ bzw. „Freistaat Bayern“ gilt. Die bisherige Praxis, einzelne Behörden wie z.B. das Finanzamt oder Ministerien als Empfänger zu benennen, entfällt künftig vollständig. Hintergrund Ab dem […]
