Einräumung eines Wohnungsrechts zu Lebzeiten – Schenkung auf den Todesfall
Wenn der Wohnungseigentümer dem Beschenkten unentgeltlich ein Wohnungsrecht (Mitnutzungsrecht) und für die Zeit nach seinem Ableben ein persönliches Wohnungsrecht einräumt und werden beide zu seinen Lebzeiten im Grundbuch eingetragen, so handelt es sich hinsichtlich des Wohnungsrechts um eine Schenkung auf den Todesfall. So entschied das Finanzgericht Hamburg. Die Besonderheit der Schenkung auf den Todesfall besteht […]
