Eheleute können in Verwahrung gegebenen kombinierten Ehe- und Erbvertrag nicht mehr herausfordern
Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann später aus der amtlichen Verwahrung herausverlangt werden. Nicht möglich ist dies lt. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wenn mit dem Erbvertrag ein Ehevertrag verbunden wird – selbst, wenn der kombinierte Vertrag später aufgehoben wurde. Im Streitfall schloss ein Ehepaar im Jahr 2011 einen notariellen Vertrag, mit […]
